Gerade in der Pandemie wurde klar, wie wichtig es ist, gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser zu haben. Am 29. Oktober 2020 ist das KHZG – das Krankenhauszukunftsgesetz in Kraft getreten. Damit soll unter anderem in die Digitalisierung und IT-Sicherheit der Krankenhäuser investiert werden.
Es wurde ein so genannter Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet über den der Bund 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger müssen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten mittragen. Der Förderbedarf muss bei den Ländern angemeldet werden. Bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellen.
Übrigens: Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.
§ 19 des Krankenhauszukunftsgesetzes und § 14a Absatz 2 Satz 1 regelt die Einsatzmöglichkeiten:
Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen, sowie die Kosten für den Nachweis können durch den KHZF finanziert werden.
konkrete Beispiele:
Tipp: Wie man eine digitale Patientenakte einführen kann, erfahren Sie hier in unserem Projektbericht.
Die Länder müssen dem Bund jeweils zum 1. April 2021, 2022 und 2023 relevante Informationen der Krankenhausträgern übermitteln. Zu den Informationen gehört ein Nachweis des beauftragten Anbieters / IT-Dienstleisters. Es wird geprüft, ob die Richtlinien für diese Förderung eingehalten wurden.
Die Kosten für die Erbringung der Nachweise sind erstattungsfähig.
1. Bedarfsmeldung
Sie haben ein Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben geplant? Der Krankenhausträger oder die Hochschulklinik meldet das Vorhaben und die dafür benötigten Finanzmittel beim zuständigen Land an. > Formulare finden Sie hier.
2. Förderungsentscheid
Innerhalb von 3 Monaten ab Bedarfsanmeldung entscheidet das Land, ob und welche Vorhaben die Förderung erhalten. Die Mittel werden vom Land beim BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) beantragt. Die Anträge können bis 31.12.2021 gestellt werden.
Förderrichtlinien
Das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit haben Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten erarbeitet und am 30. November 2020 erstmals veröffentlicht. Sie soll die Antragstellung erleichtern und den Krankenhäusern konkrete Hilfestellungen bei der Verwirklichung entsprechender Projekte gegeben.
> Foerdermittelrichtlinie des Bundesamt soziale Sicherung
Machen Sie Ihre Klinik mit einer professionellen WLAN-Lösung fit für die Digitalisierung. Digitale Visite, Location Tracking und Gastzugang sind der beste Weg, um Prozesse effizienter zu gestalten sowie die Servicequalität für Patienten und Besucher in Ihrer Gesundheitseinrichtung zu erhöhen. Finden Sie jetzt den eWLAN® Premium Partner in Ihrer Nähe.
Lesen Sie auch unsere folgenden Blogposts zu dem Thema Pflege und Klinik: